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Der Verteidiger des Kindes

Die Felices los Niños Stiftung achtet auf die Verteidigung der Kindesrechte. Aus diesem Grund und der Sorgfalt folgend die die Stiftung den Minderjährigen widmet die ihr von der Justiz ihrer Vormundschaft anvertraut wurden, hat sie eine besondere Kontrollstellung eingesetzt, den Verteidiger des Kindes.

Der Verteidiger des Kindes achtet auf die Kindesrechte
Der Verteidiger des Kindes achtet auf die Kindesrechte

Seine Aufgabe besteht darin die Erfüllung der gültigen rechtlichen Vorschriften wie auch der Richtlinien des Präventivsystems Don Boscos die sich auf Minderjährige beziehen deren Beistand und Erziehung der Felices los Niños Stifung anvertraut wurden, zu beobachten und über sie zu berichten.

Seine Stellung wird mit voller Unabhängigkeit des Organisationsschemas der Stiftung ausgeübt, so, dass dieserart seine Eigenständigkeit garantiert wird.

Seine Tätigkeit wird der Direktaktion nach folgenden Richtlinien unterstellt:

  1. Mitteilung der ordnungswidrigen Tat oder Handlung;
  2. Schrifliche Benachrichtigung;
  3. Strafanzeige beim zuständigen Amt und bei der Justiz.

Der Verteidiger des Kindes, eine notwendige Funktion auf deren Förderung wir stolz sind.


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